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Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB)

der Kögel Schornsteine GmbH, Donaustr. 17–19, D-71522 Backnang

I. Geltung und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unsere sämtlichen – auch künftigen – Lieferungen, Leistungen und Angebote im Verhältnis zu unseren Kunden (nachfolgend: Kunde). Sie gelten ausschließlich und zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2.  Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Bestätigung durch einen hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter. Mitarbeiter, die nicht kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht zu abweichenden Vereinbarungen berechtigt sind, bedürfen hierzu einer ausdrücklichen Vollmacht. Die Vereinbarung von Abweichungen und Nebenabreden soll in der Regel schriftlich erfolgen.

II. Angebot, Vertragsabschluß

  1. Von uns vorgelegte Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder sich entsprechendes aus den Umständen eindeutig ergibt. Erteilt uns der Kunde auf ein unverbindliches Angebot unsererseits einen Auftrag, kommt ein Vertrag erst mit der Bestätigung durch uns zustande. Die unmittelbare Erbringung der Leistung oder die Rechnungsstellung gilt als Bestätigung. Erfolgt binnen 4 Wochen nach Auftragserteilung keine Bestäti­gung ist der Kunde an den uns erteilten Auftrag nicht mehr gebunden.
  2. In verbindlichen Angeboten unsererseits offerierte Konditionen sind 4 Wochen bindend, es sei denn eine andere Frist ist in dem Angebot angegeben.
  3. Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, es wird somit kein Beschaffungsrisiko übernommen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages den Liefergegenstand nicht erhalten. Sollten nur einzelne Gegenstände nicht lieferbar sein, sind wir alternativ berechtigt, gleichwertigen Ersatz zu liefern, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden dem entgegenstehen. Die Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Bei Lieferengpässen werden wir den Kunden sofort informieren. Wollen wir zurücktreten, werden wir den Rücktritt unverzüglich ausüben und die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
  4. Mitarbeiter, die nicht kraft organschaftlicher Stellung, Prokura, unbeschränkter Handlungsvollmacht oder in anderer Weise ausdrücklich bevollmächtigt sind, sind nicht berechtigt, Zusicherungen oder Garantiezusagen abzugeben.
  5. Es gilt im Zweifel die schriftliche Leistungsbeschreibung. Die Änderung von Leistungsdaten im Zuge des technischen Fortschrittes, insbesondere die Lieferung neuerer Modelle und Bauteile bleibt vorbehalten.

III. Preise

  1. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Ist bei einem Auftrag kein Preis bestimmt, gelten die von uns allgemein festgesetzten Listenpreise und Stundensätze zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung. Besteht unsererseits kein Listenpreis, so gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Hersteller empfohlenen Preise. Bestehen weder Listenpreise noch Preisempfeh­lungen, sind wir berechtigt, den Preis unter Berücksichtigung der üblichen Entgelte nach billigem Ermessen festzusetzen (§ 315 BGB).
  3. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbarten und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstel­lung gültigen Preise gemäß Nr. III 2. Übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Liefer- und Leistungszeit, Verzug, Unmöglichkeit

  1. Terminvereinbarungen für die Erbringung von Leistungen gelten nicht als fix, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wir bleiben nach Ablauf eines Termins zur Leistung berechtigt, es sei denn, daß die verspätete Leistung unmöglich oder unzumutbar wird oder der Kunde nach Fristsetzung mit Ablehnungsandro­hung und Ablauf angemessener Frist die Annahme ablehnt.
  2. Ein durch höhere Gewalt verursachtes Unvermögen zur Leistung haben wir nicht zu vertreten. Bei einer zeitweiligen Verhinderung durch höhere Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungs- bzw. Liefertermine im Rahmen des für den Kunden zumutbaren anzupassen. Wird uns die Leistung bzw. Lieferung infolge höherer Gewalt unzumutbar, können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere unverschuldete Betriebsstörungen, unverschuldete leistungshindernde behördliche Anordnungen und unvorhersehbare oder unabwendbare Lieferengpässe, auch wenn sie bei unseren Kooperationspartnern und Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Sobald die Auswirkungen eines solchen Ereignisses für uns bekannt sind, werden wir dem Kunden davon Mitteilung machen und uns erklären, ob wir vom Vertrage zurücktreten, oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Ist die Frist unangemessen lang, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme erfolgt jeweils nur erfüllungshalber.
  2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Kunden darüber zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haupt­leistung anzurechnen.
  3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis berechtigt.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den von uns oder an den von dem Dritten (vgl. I-6) gelieferten oder installierten Waren oder Anlagen geht erst nach Tilgung sämtlicher Verbindlichkei­ten des Kunden aus dem Geschäftsverhältnis mit uns oder dem Dritten auf den Kunden über. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Waren, die anläßlich eines Werkvertrages oder anläßlich von Nachbesserungsarbeiten auch im Austausch gegen andere Teile in Gegenstände bzw. Anlagen des Kunden eingebaut werden. Führt der Einbau zu einer festen Verbindung des Teils mit dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Gegenstandes bzw. Anlage, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den Miteigentumsanteil gemäß § 947 BGB.

VII. Gewährleistung, Herstellergarantien

  1. Bei der Lieferung mangelhafter Ware und bei mängelbehaftetem Einbau oder Montage der Ware sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit, ist der Kunde berechtigt, Herabsetzungen des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.
  2. Bei Anwendung des Werkvertragsrechts auf die Lieferung und Montage der Ware verbleibt es bei den gesetzlichen Regeln.
  3. Im Falle der Nachbesserung erwerben wir mit dem Ausbau auszutauschender Teile Eigentum an diesen. Bei Ersatzlieferung erwerben wir mit Eingang der Ersatzliefe­rung bei dem Kunden Eigentum an dem ausgetauschten Gerät.
  4. Wir geben selbst üblicherweise keine Garantie, geben Ihnen aber etwaige Garantiezusagen des/der Herstellers für Endkunden weiter. Herstellergarantiezusagen berühren unser Vertragsverhältnis mit dem Kunden nicht. Wir prüfen solche Herstellerzusagen auch nicht auf ihre rechtliche Wirksamkeit und ihre wirtschaftliche Werthaltigkeit.

VIII. Haftung

Wir haften einschließlich unserer Angestellten, Mitarbeiter und Beauftragter im Rahmen jeglicher vertraglicher oder gesetzlicher Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschulden bei Vertragsverhandlungen, nur

  1. für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von uns, unseren Organen oder unseren Erfüllungshilfen verursacht werden oder
  2. nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und etwaiger sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften oder
  3. wegen der Verletzung des Körpers und der Gesundheit oder
  4. bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aber nur unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden oder
  5. für die durch das Fehlen von zugesicherten oder garantierten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherungen den Kunden für uns absehbar oder typischerweise absichern sollten.
    Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

IX. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Wir speichern und verarbeiten die uns im Rahmen der Geschäftsverbindungen bekannt gewordenen und für deren Abwicklung notwendigen Kundendaten mittels EDV im Rahmen der Grenzen des Bundesdatenschutzgesetzes.
  2. Wir tragen im üblichen und angemessenen Umfang Sorge für den Schutz von Daten des Kunden oder Dritter zu denen wir im Rahmen der Vertragsbeziehung Zugang erhalten. Wir behandeln diese Daten – soweit erforderlich – vertraulich.

XI. Anwendbares Recht

Im Übrigen gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den interna­tionalen Kauf vom 11.04.1980 (CISG).

XII. Gerichtsstand

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögen ist, wird Backnang als Gerichtsstand vereinbart.

XV. Salvatorische Klausel

Soweit eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung der Parteien unwirksam ist, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestim­mungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen nicht berührt.

Stand 11. März 2010

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